Teilnahmebedingungen
Allgemein
Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrzeuge der Marke „Opel“ mit österreichischem Kennzeichen und gültigem Zulassungsschein. Bei der ersten Anmeldung muss sich der Teilnehmer mit vollständigem korrekten Namen, Fahrzeugtyp und Kennzeichen registrieren. Zur Vereinfachung der Fahrzeugdatenerfassung sollte bei der ersten Anmeldung einmalig der Zulassungsschein vorgelegt werden.
So genannte Trailercars, sofern in Österreich angemeldet, dürfen teilnehmen. Nicht teilnahmeberechtigt sind gesponserte und/oder Ausstellungs- oder Democars verschiedener Tuner.
Als Tuner- bzw. Ausstellungsfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die im Rahmen einer Vereinbarung zwischen einer Firma/Vereinigung mit dem Veranstalter des „TAA-Checkpoint“ in einem für Aussteller reservierten Bereich ausgestellt, und zur Präsentation der Firma/Vereinigung verwendet werden. Wobei für die Ausstellung des Fahrzeuges an den Veranstalter Standplatzgebühren oder andere Leistungen abgeführt werden müssen. Der gesonderte Ausstellerbereich kann zwecksleichterer Abgrenzung vom Veranstalter gesondert kenntlich gemacht werden.
Weiters gelten als Tuner- oder Ausstellungsfahrzeuge Fahrzeuge im Bereich des „TAA-Checkpoint“, bei denen aufgrund von Werbemaßnahmen IM UMFELD DES FAHRZEUGS (z.B.Werbetafeln, Banner, Pavillon!) erkenntlich ist, dass es sich um ein Ausstellungsfahrzeug handelt (z.B. wenn der Aussteller die Standplatzgebühr vermeiden wollte).
Nenngeld
Für die Teilnahme am Bewerb muss der Teilnehmer ein Startgeld in Höhe von EUR 3,00 je Bewerb bezahlen. Beim ersten Bewerb der Saison gibt es aber zusätzlich die Möglichkeit, ein TAA-Abo abzuschließen, bei dem nach einmaliger Zahlung von EUR 15,00 der Teilnehmer bei jedem weiteren CheckPoint automatisch Startberechtigt ist.
Als Nachweis der Anmeldung wird an jeden Teilnehmer eine Startnummernkarte ausgegeben. Diese sollte bei jeder Anmeldung zur Bewertung vorgezeigt werden.
Bewertungszeitraum
Die Anmeldung für Teilnehmer an der TAA-Fahrzeugbewertung ist am TAA-Checkpoint am Bewertungstag von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr möglich. Mit der Anmeldung werden an die Teilnehmer Startzeiten vergeben, welche eingehalten werden sollen. Verspätet sich ein Teilnehmer unentschuldigt um mehr als 20 Minuten, und wird das Fahrzeug trotz Aufforderung des Organisationskomitees an den Teilnehmer nicht vorgefahren, dann wird das Fahrzeug nicht bewertet. Die Bewertung des Fahrzeuges sollte bei Tageslicht erfolgen, wodurch die maximale Bewertungszeit mit 17:00 Uhr, vorbehaltlich Änderungen vor Ort, fixiert wird.
Teilnahme von TAA-Checkpoint Veranstalter
Mitglieder des veranstaltenden Clubs eines „TAA-Checkpoint“ dürfen nur dann am TAA beim eigenen Checkpoint teilnehmen, wenn die Jury aus vereins- und szenefremden Personen besteht. Ansonsten wird nur der Bonuspunkt vergeben.
Die namentlich genannten Personen des Organisationskomitees und deren Lebenspartner, Jurymitglieder bei einem beliebigen Checkpoint und Mitglieder des Schiedsgerichtes sind von der Teilnahme ausgeschlossen!
Einspruch gegen Bewertungen
Ein Einspruch gegen eine Bewertung bzw. gegen vergebene Punkte kann ausschließlich gegenüber dem Organisationskomitee während der laufenden Bewertung am Checkpoint vorgebracht werden. Spätere Einsprüche haben auf das Ergebnis keinerlei Einfluss und keinerlei aufschiebende Wirkung auf die Siegerehrung.
Einsprüche können vom Fahrzeugbesitzer mündlich unter Angabe von Gründen am Checkpoint vorgebracht werden. Das Schiedsgericht ist für Einsprüche nicht zuständig.
Verwarnung/Ausschluss/Disqualifikation von Teilnehmern
Teilnehmer am Opel Tuning Award Austria können verwarnt werden, wenn Sie pöbelhaft gegen Mitbewerber, Organisationskomitee oder Jury vorgehen, bzw. gegen die guten Sitten, sei es im normalen Umfeld, oder in öffentlichen Medien, verstoßen, und somit das Image der Opelszene nachhaltig schädigen.
Verwarnungen werden vom HVA und einer eigens ernannten Schiedsstelle ausgesprochen, welche die Beobachtung des TAA ehrenamtlich übernimmt. Meldungen über pöbelhaftes Verhalten können von JEDEM schriftlich vorgenommen werden. Weiters können Mitglieder der Bewertungsjury, des Organisationskomitees und Vorstandsmitglieder vom „TAA-Checkpoint“-Veranstalter die Schiedsstelle anrufen, wobei
hierbei eine mündliche Anhörung genügt. Die Beweislast liegt in allen Fällen bei der meldenden Person.
Je nach Entscheid der Schiedsstelle kann es zur Disqualifikation des Teilnehmers vom Tuningaward kommen, wodurch dieser aus dem Gesamtergebnis gestrichen wird.
Sollte kein Mitglied des Schiedsgerichtes vor Ort sein, und die Schwere des Verstoßes (Personenschaden, Sachschaden od. Gemeingefährdung) am Bewertungsplatz die sofortige Disqualifikation eines Teilnehmers rechtfertigen, so ist der anwesende HVA befugt, nach Verwarnung einen
einmaligen Ausschluss auszusprechen. Diese Maßnahme und die Gründe werden dem Schiedsgericht vom HVA direkt mitgeteilt. Das Schiedsgericht kann diesen Ausschluss in eine Disqualifikation vom gesamten TAA umwandeln, oder den Ausschluss aufheben.
Dabei gilt: Ist der Ausschluss durch den HVA vor oder während der Fahrzeugbewertung des ausgeschlossenen Fahrzeughalters erfolgt, gibt es keine Bewertungspunkte. Wird dieser einmalige Ausschluss von der Schiedsstelle nachträglich aufgehoben, können nachträglich keine Bewertungspunkte beansprucht werden.
Ist der Ausschluss durch den HVA erst nach der Einzelbewertung vom Fahrzeug des ausgeschlossenen Fahrzeughalters erfolgt, wird die Bewertung aberkannt und es werden keine Bewertungspunkte festgelegt. Wird dieser einmalige Ausschluss von der Schiedsstelle aufgehoben, werden die sich aus der Einzelbewertung ergebenden Bewertungspunkte nachträglich festgelegt
und für das Gesamtergebnis herangezogen. Ein Anspruch auf Pokale & Medaillen ist in einem solchen Fall nicht gegeben. Bonuspunke bleiben generell vom Ausschluss unberührt.

